TheKnot AGBs
AGB TheKnot
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Allgemeine Einkaufsbedingungen für den Einkauf von Rohstoffen, Abfällen und ähnlichen Materialien
(„AEB Rohstoffe“) von TheKnot (hiernach zusammengenommen vereinfacht TheKnot genannt)
A. Allgemeine Bestimmungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehend geregelten Allgemeinen Einkaufsbedingungen für den Einkauf von
Rohstoffen, Wertstoffen, Abfällen und ähnlichen Materialien („AEB Rohstoffe“) seitens
TheKnot gelten für den Einkauf von Rohstoffen, Wertstoffen, Abfällen und ähnlichen
Materialien ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AEB Rohstoffe abweichende
Bedingungen des Lieferanten werden nur Vertragsbestandteil, soweit TheKnot diesen
ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AEB Rohstoffe gelten auch dann, wenn TheKnot in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AEB Rohstoffe abweichender Bedingungen des
Lieferanten die Lieferung oder Leistung an den Lieferanten vorbehaltlos ausführt.
2. Diese AEB Rohstoffe gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Diese AEB Rohstoffe gelten für die gesamte künftige Geschäftsbeziehung mit dem
Lieferanten.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB
Rohstoffe. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die
schriftliche Bestätigung seitens TheKnot maßgebend.
II. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
1. Angebote des Lieferanten gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch TheKnot als
angenommen.
2. Die in der Bestellung bzw. im Einkaufsvertrag ausgewiesenen Preise sind bindend und
gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, für die Lieferung „frei Empfangsstelle“.
3. Die Rechnungslegung durch den Lieferanten bzw. Gutschrifterstellung durch TheKnot erfolgt
auf der Grundlage des Empfangsgewichts und der Qualitätseinschätzung seitens TheKnot
oder eines beauftragten Dritten bei Warenabnahme.
4. Eingehende Lieferungen werden von TheKnot grundsätzlich unter Berücksichtigung
eventueller Weigerungs- und sonstiger Kosten im Gutschriftverfahren abgerechnet.
5. Bei Rechnungslegung durch den Lieferanten haben die Rechnungen den gesetzlichen
Vorgaben zu entsprechen.
6. Der Rechnung sind sämtliche Unterlagen (z.B. Wiegeschein, Abnahmeprotokoll, etc.), die
zur Prüfung der vertragsgemäßen Erbringung der Lieferung notwendig sind, beizufügen.
7. Lieferungen, die vor vereinbarten Lieferterminen oder Lieferfristen erbracht werden,
ändern eine an die ursprünglich vereinbarten Liefertermine oder Lieferfristen gebundene
Zahlungsfälligkeit nicht.
8. Zahlungen erfolgen, sofern es sich nicht um Bargeschäfte handelt, am 30. bzw. letzten Tag
des Folgemonats der Lieferung.
9. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in der Rechnung
bzw. Gutschrift auszuweisen. Ausnahmen von der Pflicht zum Umsatzsteuerausweis sind nur
bei ausdrücklichem Nachweis der fehlenden Unternehmereigenschaft durch den Lieferanten
möglich. Der Lieferant stellt TheKnot von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund
unrichtiger Angaben über seine Unternehmereigenschaft gegen TheKnot erhoben werden.
10. Bei Abrechnungen im Gutschriftverfahren ist der Lieferant verpflichtet, seine
Unternehmereigenschaft mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug seitens TheKnot durch
vorherige Vorlage einer geeigneten Bescheinigung des Finanzamtes nachzuweisen.
Folgebescheinigungen sind jährlich vorzulegen.
III. Datenschutz
Der Lieferant ist damit einverstanden, dass TheKnot zum Zwecke der Rechnungs- bzw.
Gutschrifterstellung sowie bei Barauszahlungen personenbezogene Daten durch Vorlage von
Ausweisdokumenten erfasst und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
speichert.
B. Abwicklung der Lieferung
I. Lieferfristen, Liefertermine
1. Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind bindend.
2. Der Lieferant ist verpflichtet, TheKnot unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Umstände
eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine
und Fristen nicht eingehalten werden können.
3. Der Lieferant hat TheKnot über einen Lieferverzug von Vorlieferanten oder
Subunternehmern unverzüglich schriftlich zu informieren. Eine Termin- oder
Fristüberschreitung ist in diesem Falle nicht gerechtfertigt.
4. Bei Lieferverzug stehen TheKnot die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist TheKnot
berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist Schadenersatz
statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant hat ein
Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und der von ihm eingesetzten Verrichtungsgehilfen
wie eigenes Verschulden zu vertreten.
5. Der Lieferant muss Sistierungen gegen sich gelten lassen. Die Sistierungen können von
TheKnot schriftlich, telefonisch oder in anderer geeigneter Form (z.B. per E-Mail)
ausgesprochen werden.
6. Wird TheKnot in Fällen höherer Gewalt, bei Streik oder Aussperrung die Erfüllung ihrer
Vertragspflichten unmöglich oder wesentlich erschwert, kann TheKnot den Vertrag ganz
oder teilweise aufheben oder die Ausführung zu einer späteren Frist verlängern, ohne dass
dem Lieferanten hieraus irgendwelche Ansprüche gegen TheKnot zustehen.
II. Abwicklung der Lieferung
1. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, bestimmt TheKnot die
Empfangsstelle für die Lieferung (Erfüllungsort). Erfolgt durch TheKnot keine ausdrückliche
Bestimmung, ist Erfüllungsort das Lager von TheKnot. Der Lieferant hat sich den Empfang
durch TheKnot schriftlich bestätigen zu lassen.
2. Ist eine Verwiegung notwendig, so ist das Gewicht maßgebend, das auf geeichten Waagen an
der Empfangsstelle festgestellt wurde.
3. Die Waren sind handelsüblich anzuliefern. Gesetzliche Vorschriften, insbesondere soweit sie
die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz betreffen, sind einzuhalten. Die Lieferung hat
den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Es darf keine Vermischung mehrerer
Sorten vorgenommen werden.
4. Ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten sowie Dritter ist ausgeschlossen. Der
Lieferant ist verpflichtet, TheKnot die Waren frei von Rechten Dritter als auch von eigenen
Rechten des Lieferanten zu übergeben und zu übereignen.
5. Die Deklaration von Lieferungen in Frachtbriefen, Lieferscheinen, Konnossementen und
sonstigen Lieferpapieren muss vollständig sein und hat den jeweils gültigen Vorschriften zu
entsprechen. Kosten und Schäden aufgrund unrichtiger, unvollständiger und/oder
unterlassener Deklarierung gehen zu Lasten des Lieferanten. Der Lieferant stellt TheKnot
frei von Ansprüchen Dritter, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger und/oder
unterlassener Deklarierung gegen TheKnot erhoben werden.
6. Gibt der Lieferant Erklärungen über den Ursprung der Ware ab, ist er verpflichtet, die
Überprüfung der Ursprungsnachweise durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen und
sowohl die dazu notwendigen Auskünfte zu erteilen als auch eventuelle erforderliche
Bestätigungen beizubringen. Sollte der erklärte Ursprung in Folge fehlerhafter
Bescheinigung oder fehlender Nachprüfungsmöglichkeit von der zuständigen Behörde nicht
anerkannt werden, ist der Lieferant verpflichtet, einen TheKnot dadurch entstehenden
Schaden zu ersetzen und TheKnot von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
7. Die Beförderung sowie Einfuhr der von TheKnot bestellten Ware hat unter Beachtung der
jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der GGVSE (Gefahrgutverordnung
Straße und Eisenbahn) und Zollbestimmungen, zu erfolgen. Kommt der Lieferant dieser
Verpflichtung nicht nach, ist TheKnot berechtigt, erforderliche Maßnahmen auf Kosten des
Lieferanten zu ergreifen, auch soweit es sich um eine Beförderung auf dem Betriebsgelände
von TheKnot oder der Empfangsstelle handelt.
8. Personen, die in Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten auf dem Betriebsgelände der
TheKnot tätig sind, haben die Anordnungen seitens TheKnot und die Bestimmungen der
Betriebsordnung von TheKnot sowie die bei TheKnot anwendbaren Unfallverhütungs-,
Arbeitssicherheits-, Umwelt- und sonstige Vorschriften einzuhalten. Innerhalb der eigenen
oder angeschlossenen Betriebe von TheKnot dürfen Gefahrstoffe nur nach Abstimmung mit
TheKnot eingesetzt werden und müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.
9. Es darf keine Vermischung mehrerer Sorten vorgenommen werden.
III. Versand, Verpackung und Gefahrenübergang
1. Alle Versandkosten (z.B. Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle und sonstige Abgaben)
gehen zu Lasten des Lieferanten.
2. Der Lieferant trägt die Gefahr der Versendung bis zur Übergabe der Ware an TheKnot bzw.
einen von TheKnot benannten Dritten an der Empfangsstelle.
IV. Mängelansprüche
1. TheKnot bzw. der beauftragte Dritte ist verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb einer
angemessenen Frist auf etwaige Mängel zu untersuchen. TheKnot bzw. der beauftragte
Dritte ist lediglich verpflichtet, eine stichprobenartige Untersuchung durchzuführen. Bei
Mängelfeststellung ist die Rüge jedenfalls dann rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist
von 10 Werktagen (ohne Samstage), gerechnet ab Ablieferung an der Empfangsstelle oder
bei versteckten Mängeln ab Entdeckung durch TheKnot – bzw. durch den Abnehmer von
TheKnot – beim Lieferanten eingeht. In diesem Fall verzichtet der Lieferant auf den
Einwand der verspäteten Mängelrüge.
2. Die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsansprüche stehen TheKnot ungekürzt zu; in
jedem Fall ist TheKnot berechtigt, vom Lieferanten nach ihrer Wahl Mangelbeseitigung
(Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu verlangen. Das Recht auf
Schadenersatz statt der Leistung bleibt unberührt.
3. TheKnot ist berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst oder durch
einen Dritten vorzunehmen, wenn Gefahr im Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit
besteht.
4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 36
Monate, gerechnet ab Ablieferung der Ware.
5. Die TheKnot bei Beanstandungen aus Qualitäts- oder sonstigen Gründen entstehenden
Kosten werden dem Lieferanten als Weigerkosten berechnet; ferner trägt der Lieferant
insbesondere Stand- oder Liegegelder, die durch die Beanstandung entstehen.
6. Die beanstandete Ware steht dem Lieferanten 5 Werktage zur Abholung bereit. Nach
verstreichen dieser Frist gilt die Reklamation als anerkannt. Zumindest ist der Kunde dann
nicht mehr berechtigt, die Herausgabe der Ware zu fordern. Mit Lieferung stimmt der Kunde
diesem Vorgehen zu.
V. Produkthaftung – Freistellung
1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet,
TheKnot von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, sofern und soweit die Ursache
in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst
haftet.
2. Im Rahmen der Freistellungsverpflichtung im Sinne von Abs. 1 ist der Lieferant verpflichtet,
etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im
Zusammenhang mit von TheKnot durchgeführten Maßnahmen ergeben.
C. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet TheKnot gemäß geltendem
Recht der Bundesrepublik Deutschland:
a. Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch
TheKnot, einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Verrichtungsgehilfen,
b. bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit; und
c. für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit TheKnot den Mangel
einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die
Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.
2. Im Übrigen haftet TheKnot im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren
Schaden. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieses Abschnitts C sind Vertragspflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Vertragsparteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei
Personen- und Sachschäden maximal € 1.000.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden
maximal € 70.000,00 beträgt.
3. Eine weitergehende Haftung von TheKnot auf Schadensersatz als in den vorstehenden
Absätzen geregelt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs – ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung von
Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von TheKnot.
5. Der Vertragspartner stellt TheKnot von Ansprüchen, die von Dritten im Zusammenhang mit
der Beschaffenheit oder der Qualität der von dem Vertragspartner erbrachten Lieferung
oder Leistung erhoben werden, frei.
D. Sonstiges
I. Geheimhaltung
1. Der Lieferant ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen
Informationen bzw. Kenntnisse, die durch die Geschäftsbeziehung zwischen TheKnot und
dem Lieferanten bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu wahren.
2. Der Lieferant darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der TheKnot mit der
gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.
II. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
1. Der Lieferant ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der TheKnot berechtigt, seine
Forderungen gegen TheKnot abzutreten.
2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen TheKnot in gesetzlichem Umfang zu.
III. Anzuwendendes Recht/Vertragssprache
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UNKaufrecht ist
ausgeschlossen. Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.
IV. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von TheKnot. TheKnot ist jedoch berechtigt, Ansprüche
gegen den Lieferanten auch vor den Gerichten des allgemeinen und besonderen Gerichtsstands des
Lieferanten geltend zu machen.
V. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AEB Rohstoffe nichtig oder unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser AEB Rohstoffe im
Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen dieser
AEB Rohstoffe unverzüglich durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Regelungen gemäß Sätzen 1 und 2 gelten
entsprechend, wenn diese Bedingungen eine Lücke aufweisen sollten.
Stand: April 2019
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
Allgemeine Verkaufsbedingungen seitens TheKnot, TheKnot Recycling Consulting, LTP Ltd. und
NeaGaia I.K.E. (hiernach zusammengenommen vereinfacht TheKnot genannt)
A. Allgemeine Bestimmungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehend geregelten Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) von TheKnot gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des
Kunden erkennt TheKnot nicht an – es sei denn, TheKnot stimmt ausdrücklich schriftlich der
Geltung abweichender Bedingungen zu. Diese AVB gelten auch dann, wenn TheKnot in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVB abweichender Bedingungen des Kunden die
Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Diese AVB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Diese AVB gelten für die gesamte künftige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden von
TheKnot.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche
Bestätigung von TheKnot maßgebend.
5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden
gegenüber TheKnot abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von
Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Vertragsabschluss
1. Angebote von TheKnot sind freibleibend und unverbindlich.
2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
3. Die Annahme kann entweder durch Auftragsbestätigung (mündlich oder schriftlich) oder
durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
III. Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die Preise von TheKnot „ab Lagerstelle“ zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Der Abzug von Skonto ist nur aufgrund ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung zulässig.
3. Von TheKnot in Rechnung gestellte Beträge bzw. erhaltene Gutschriften sind ohne Abzug
sofort zur Zahlung fällig. Sofern Abrechnung im Gutschriftsverfahren vereinbart ist, ist der
Kunde verpflichtet, diese unmittelbar nach Erhalt der Lieferung zu stellen.
4. Im Fall des Zahlungsverzugs, der auf einem erkennbaren Vermögensverfall des Kunden
beruht, ist TheKnot zum Rücktritt berechtigt, ohne dass es einer entsprechenden
Fristsetzung bedarf.
IV. Sicherheiten
TheKnot hat Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für Forderungen, auch soweit
sie bedingt oder befristet sind.
V. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass TheKnot zum Zwecke der Rechnungs- bzw.
Gutschriftserstellung sowie bei Barzahlungen personenbezogene Daten durch Vorlage von
Ausweisdokumenten erfasst und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
speichert.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. TheKnot bleibt bis zur vorbehaltlosen und vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die
TheKnot aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und seine Beteiligungsgesellschaften und
Tochterunternehmen jetzt oder künftig zustehen, Eigentümerin der gelieferten Waren. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TheKnot
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch
TheKnot liegt – soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt – kein Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, TheKnot erklärt dies schriftlich oder TheKnot hat die Ware gepfändet.
Auch nach der Rücknahme der Vorbehaltsware ist TheKnot zu deren Verwertung befugt; der
Verwertungserlös ist – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die
Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber TheKnot anzurechnen.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet
werden. Bei Pfändungen oder einem sonstigen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Kunde TheKnot unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, TheKnot die erstattungspflichtigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gemäß § 771 ZPO oder § 805 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den TheKnot
insoweit entstehenden Ausfall.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des jeweiligen Faktura
Endbetrages inkl. Umsatzsteuer an TheKnot ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen – und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware
ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Als Weiterveräußerung im Sinne
dieses Abschnitts gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von
Werkverträgen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis von TheKnot, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. TheKnot verpflichtet sich jedoch, die Einziehung der Forderung zu unterlassen,
solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber TheKnot ordnungsgemäß
erfüllt, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Kunden gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt einer der in Satz 4
genannten Fälle ein, kann TheKnot verlangen, dass der Kunde TheKnot unverzüglich die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern des Kunden die Abtretung mitteilt.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für
TheKnot als Hersteller vorgenommen, ohne TheKnot zu verpflichten. Wird die Ware mit
anderen, TheKnot nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt TheKnot das
Miteigentum an der neuen Sache bzw. den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für
die durch Verarbeitung entstehende Sache bzw. den entstehenden Sachen gelten die
Regelungen gemäß Abs. 1 bis 3 entsprechend.
5. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, TheKnot nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwirbt TheKnot das Miteigentum an der neuen Sache bzw. den neuen Sachen
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde TheKnot
anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder
Miteigentum für TheKnot.
6. Der Kunde tritt an TheKnot zur Sicherheit auch die Ansprüche ab, die etwa zu seinen
Gunsten durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen
Dritten erwachsen.
7. TheKnot verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt TheKnot.
B. Ausführung der Lieferung
I. Lieferfristen, Liefertermine
1. Liefer- und Leistungstermine oder Fristen sind nur verbindlich nach schriftlicher Bestätigung
von TheKnot. Alle Lieferfristen und -termine stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer
Produktionsstörungen und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit erforderlichen Vormaterialien
und, soweit geringe Komplettierungsmengen aus Zukäufen vereinbart oder branchenüblich
sind, unter dem Vorbehalt von Lieferfähigkeit und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2. Wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten, wie z.B. Leistung einer Vorauszahlung oder
ähnliches, nicht rechtzeitig erfüllt, ist TheKnot berechtigt, Lieferfristen und -termine
entsprechend den Bedürfnissen des Produktionsablaufes angemessen hinauszuschieben.
3. Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk/
Lager maßgebend.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die TheKnot die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören
insbesondere Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Transportverzögerungen,
Maschinenbruch und sonstige von keiner der Parteien zu vertretende Umstände, auch wenn
sie bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von TheKnot eintreten – hat TheKnot auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese Umstände
berechtigen TheKnot nach freiem Ermessen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auf die
vorstehend bezeichneten Umstände kann TheKnot sich nur dann berufen, wenn sie den
Kunden unverzüglich von diesen Umständen unterrichtet hat.
5. Wenn die Behinderung i. S. d. Abs. 4 länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom
Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder wird TheKnot von
ihrer Liefer- oder Leistungsverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten.
6. Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen stehen dem Kunden die Rechte aus §§ 281, 323 BGB
erst dann zu, wenn er TheKnot eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat, die –
insoweit abweichend von §§ 281, 323 BGB – mit der Erklärung verbunden ist, dass er die
Annahme der Leistung nach dem Ablaufe der Frist ablehne; nach erfolglosem Ablauf der
Frist ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen.
7. Der Eintritt des Lieferverzugs bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Mahnung durch den
Kunden.
8. TheKnot ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang
berechtigt.
II. Maß, Gewicht, Güte
Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN oder der geltenden Übung zulässig. Die
Gewichte werden auf den geeichten Waagen von TheKnot bzw. beauftragter Dritter festgestellt und
sind für die Fakturierung maßgebend. Sofern nicht üblicherweise eine Einzelverwiegung erfolgt, gilt
jeweils das Gesamtgewicht der Sendung.
III. Versand, Verpackung und Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt ab Lagerstelle der TheKnot bzw. des beauftragten Dritten, wo auch der
Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen
Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist
TheKnot berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen,
Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Eventuell entstehende Kosten trägt der
Kunde.
2. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit Verlassen des Werkes oder der Lagerstelle auf den Kunden über.
3. Auf Verlangen des Kunden wird TheKnot eine Transportversicherung oder sonst geeignete
Versicherung auf Kosten des Kunden abschließen, um die vertragliche Leistung möglichst
abzusichern.
IV. Mängelansprüche
1. Die Ware ist vertragsgemäß, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs von der
vereinbarten Spezifikation nicht oder nur unerheblich abweicht; Vertragsgemäßheit und
Mangelfreiheit der Ware bemessen sich ausschließlich nach den ausdrücklichen
Vereinbarungen über Qualität und Menge der bestellten Ware. Eine Haftung für einen
bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur insoweit übernommen, als
dies ausdrücklich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko
ausschließlich dem Kunden. TheKnot haftet nicht für Verschlechterung oder Untergang oder
unsachgemäße Behandlung der Ware nach Gefahrübergang.
2. Inhalte der vereinbarten Spezifikation und ein etwa ausdrücklich vereinbarter
Verwendungszweck begründen keine Garantie; die Übernahme einer Garantie bedarf der
schriftlichen Vereinbarung.
3. Ist die Lieferung oder Leistung mangelhaft, ist TheKnot nach freiem Ermessen zur
Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. TheKnot kann die Nacherfüllung
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Verzögert sich die
Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung aus Gründen, die TheKnot zu vertreten hat, oder
schlägt die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung aus anderen Gründen endgültig fehl,
stehen dem Kunden die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Ein Anspruch des
Kunden auf Schadens- oder Aufwendungsersatz besteht nur nach Maßgabe des Abschnitts C.
4. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Kunde TheKnot einen Mangel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich anzeigt. Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort nach der Lieferung oder Leistung entdeckt werden
können, sind TheKnot unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch einen Monat nach
Ablieferung, mitzuteilen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von
Mängeln, die bei dieser Abnahme hätten festgestellt werden können, ausgeschlossen.
5. Der Kunde hat TheKnot bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung
der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist die beanstandete Ware oder eine Probe
derselben auf Kosten von TheKnot zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten
Beanstandungen kann TheKnot dem Kunden die Frachtkosten sowie den
Überprüfungsaufwand in Rechnung stellen.
6. Die Verjährungsfrist im Fall mangelhafter Lieferung endet – außer im Fall des Vorsatzes –
nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung. Unberührt davon gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen für Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein
Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Nachbesserung
oder Ersatzlieferung lassen die Verjährungsfrist nicht neu beginnen.
7. Rückgriffsansprüche des Kunden nach § 478 BGB gegen TheKnot sind beschränkt auf den
gesetzlichen Umfang der gegen den Kunden geltend gemachten Mängelansprüche Dritter
und setzen voraus, dass der Kunde seiner im Verhältnis zu TheKnot obliegenden Rügepflicht
gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.
C. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet TheKnot unbeschränkt:
1. Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch
TheKnot, einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Verrichtungsgehilfen,
2. bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit; und
3. für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit TheKnot den Mangel
einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die
Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.
2. Im Übrigen haftet TheKnot im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren
Schaden. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieses Abschnitts C sind Vertragspflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Vertragsparteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei
Personen- und Sachschäden maximal € 1.000.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden
maximal € 70.000,00 beträgt.
3. Eine weitergehende Haftung von TheKnot auf Schadensersatz als in den vorstehenden
Absätzen geregelt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs – ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung von
Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von TheKnot.
5. Der Vertragspartner stellt TheKnot von Ansprüchen, die von Dritten im Zusammenhang mit
der Beschaffenheit oder der Qualität der von dem Vertragspartner erbrachten Lieferung
oder Leistung erhoben werden, frei.
D. Sonstiges
I. Ausfuhrnachweis
Holt ein Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher
Abnehmer) oder dessen Beauftragter Ware ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet,
so hat der Kunde TheKnot den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser
Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
II. Geheimhaltung
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen
Informationen bzw. Kenntnisse, die durch die Geschäftsbeziehung zwischen TheKnot und
dem Kunden bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu wahren.
2. Der Kunde darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der TheKnot mit der
gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.
III. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen.
IV. Anzuwendendes Recht/Vertragssprache
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UNKaufrecht ist
ausgeschlossen. Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.
V. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von TheKnot. TheKnot ist jedoch berechtigt, Ansprüche
gegen den Kunden auch vor den Gerichten des allgemeinen und besonderen Gerichtsstands des
Kunden geltend zu machen.
VI. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVB nichtig oder unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser AVB im Übrigen. Die Parteien
verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen dieser AVB unverzüglich durch
wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommen. Die Regelungen gemäß Sätzen 1 und 2 gelten entsprechend, wenn diese Bedingungen eine
Lücke aufweisen sollten.
Stand: April 2019
Allgemeine Vertragsbedingungen TheKnot Recycling Consulting
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der TheKnot Recycling
Consulting und ihren Auftraggebern Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-,
Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird
schriftlich zugestimmt.
2. Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen
worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im
Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 2 Leistungen von TheKnot Recycling Consulting
1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die TheKnot Recycling Consulting nur die
Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die
Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass
sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der TheKnot Recycling
Consulting auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse
ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und
dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben
nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.
2. Die TheKnot Recycling Consulting ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger
Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig,
dass die TheKnot Recycling Consulting keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit
von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit die TheKnot Recycling
Consulting für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender
Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher
Tätigkeiten zu werden.
3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die TheKnot Recycling Consulting nicht dazu
verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen
auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu
überprüfen. Falls die TheKnot Recycling Consulting jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder
mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig
oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.
4. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss
unverzüglich geltend gemacht werden. Der TheKnot Recycling Consulting ist Gelegenheit zur
Nachbesserung zu geben.
§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen
Die TheKnot Recycling Consulting ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der
geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet,
wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit
einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr
vergangen ist.
§ 4 Mitwirkungspflicht
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die TheKnot Recycling Consulting nach Kräften zu unterstützen,
namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu
übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung
notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der TheKnot Recycling Consulting eine oder mehrere
Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur
Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
§ 5 Datenschutz, Datenübermittlung
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte
E-Mails sowie übliche Apps wie auch Whattsapp erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass
Daten nicht über unverschlüsselte Apps, E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies
– entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall
werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen
kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind,
sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit
Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
2. Die TheKnot Recycling Consulting ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des
Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben,
automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf.
einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren
Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat die TheKnot Recycling
Consulting deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge
möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der
Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per
unverschlüsselter Email einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik
wünschen, wird er dies der TheKnot Recycling Consulting mitteilen.
§ 6 Rechte an den Arbeitsergebnissen
1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz
an allen von der TheKnot Recycling Consulting zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten
Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der TheKnot Recycling Consulting
zu.
2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der TheKnot Recycling Consulting
zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem
Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.
3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der TheKnot Recycling Consulting an Dritte bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TheKnot Recycling Consulting, soweit sich nicht bereits aus dem
Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Der TheKnot Recycling Consulting steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der
Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses
Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter
Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der TheKnot Recycling Consulting unverhältnismäßiger
Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Vergütung
1. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung sowie die
Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als vereinbart.
2. Die TheKnot Recycling Consulting ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des
Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach
Rechnungsstellung fällig.
3. Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 steht der TheKnot Recycling Consulting noch ein
Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten
Aufwendungen und Auslagen zu.
4. Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
5. Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.
6. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
7. Mit Zahlung von Rechnungen der TheKnot Recycling Consulting durch den Auftraggeber oder von
diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen
als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
8. Einwendungen gegen Rechnungen der TheKnot Recycling Consulting sind spätestens innerhalb vier
Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
9. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält die TheKnot Recycling Consulting
einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden
Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
vorzeitig beendet, so hat die TheKnot Recycling Consulting zusätzlich für den Zeitraum von der
Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf
90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit,
einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
§ 9 Verschwiegenheit
TheKnot Recycling Consulting verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit
der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der
Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter
Interessen der TheKnot Recycling Consulting erforderlich ist. Die TheKnot Recycling Consulting ist
auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den
Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung
verpflichtet ist.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.
§ 10 Haftung
Die Haftung der TheKnot Recycling Consulting für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen,
soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt; sie ist im Falle von
Fahrlässigkeit der Höhe nach auf EUR 250.000,00 je Schadensfall begrenzt. Die TheKnot Recycling
Consulting haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog.
Kardinalpflichten); bei letzteren ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe
nach begrenzt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen
Schäden. Die TheKnot Recycling Consulting haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen
Gewinn bei dem Auftraggeber. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des
Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart.
§ 11 Verjährung
Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die
TheKnot Recycling Consulting verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der TheKnot Recycling Consulting Vorsatz zur Last fällt.
§12 Kündigung des Vertragsverhältnisses
Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer
Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
§ 13 Beendigung des Auftrags
Der der TheKnot Recycling Consulting erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten
Dienstleistungen beendet. Teilt die TheKnot Recycling Consulting dem Auftraggeber schriftlich die
vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die
Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier
Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der TheKnot Recycling Consulting schriftlich die
Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden
Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist der Sitz der TheKnot Recycling Consulting. Diese kann den Auftraggeber jedoch
auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann
verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Klausel möglichst nahe kommt.
Stand: April 2019
General terms of sale TheKnot, TheKnot Recycling Consulting, LTP Ltd. and NeaGaia I.K.E. (for
simplification, hereafter called TheKnot)
A. General provisions
I. Applicability
1. The general terms of sale (“GTS”) of TheKnot below apply exclusively; TheKnot does not
accept any customer terms that conflict with or diverge from these GTS – save TheKnot
explicitly accepts the applicability of divergent terms in writing. These GTS also apply even
if TheKnot is aware of customer terms that conflict with or diverge from these GTS and
nevertheless executes delivery or renders a service to the customer without reservation.
2. These GTS only apply to companies in the sense of § 14 of the German Civil Code (BGB) and
to legal entities under public law and special public funds.
3. These GTS apply for the complete future business relationship with the customer and
replace any contrary, earlier GTS or general terms of business of TheKnot.
4. Any individual agreements reached with the customer from case to case (including side
agreements, additions and changes) have priority over these GTS. The content of such
agreements must be set forth in a written contract or in written confirmation from TheKnot.
5. Declarations and notifications relevant in law that the customer must make to TheKnot
after conclusion of the contract (e.g. deadlines, notifications of defects, declarations on
rescission or reduction of the price) must be made in writing to be effective.
II. Conclusion of contract
1. Offers from TheKnot are subject to confirmation and non-binding.
2. The ordering of goods by customers is deemed a binding offer of contract.
3. Acceptance may be declared either by acknowledgement of the order (orally or written) or
by delivery of the goods to the customer.
III. Terms of payment
1. The prices of TheKnot “ex store” plus value added tax shall apply.
2. A prompt payment discount may only be deducted if an explicit written agreement has been
reached to this effect.
3. Sums invoiced by TheKnot or credit notes received by TheKnot are payable immediately
without deduction. If settlement by way of credit notes has been agreed, the customer is
obligated to issue same immediately after receiving the delivery.
4. In the event of default of payment evidently due to financial collapse of the customer
TheKnot is entitled to rescind the contract without notice.
IV. Collateral
TheKnot is entitled to collateral of normal type and scope for receivables even if they are
conditional and limited.
V. Data privacy
The customer is agreed that TheKnot shall collect person-related data by way of presentation of
identification documents for the purposes of invoicing or issuing of credit notes and in the case of
cash payments and store same in accordance with the provisions of the German Federal Data
Protection Act.
VI. Retention of title
1. TheKnot retains title to the delivered goods until unconditional and full settlement of all
receivables TheKnot is entitled to from the customer and its affiliated companies and
subsidiaries now and in the future for whatever legal reason. In the event of breach of
contract by the customer, especially default of payment, TheKnot is entitled to take back
the goods subject to retention of title. Taking back of the goods by TheKnot does not –
unless provided for otherwise in law – imply any rescission of contract save TheKnot
declares this in writing or TheKnot has seized the goods. Even after taking back the goods
subject to retention of title TheKnot is entitled to turn them to account; the revenues of
such a sale are – less reasonable expenses of sale – to be netted against the liabilities of the
customer to TheKnot.
2. The goods subject to retention of title may not be pledged to third parties or assigned as
security before full payment of the secured receivables. In the event of seizures or other
action by third parties relating to the goods subject to retention of title, the customer must
inform to be netted against the liabilities of the customer due to TheKnot immediately in
writing. If the third party is not able to reimburse TheKnot the reimbursable court and other
legal costs of a suit in terms of § 771 or § 805 of the German Code of Civil Procedure (ZPO),
the customer shall be liable for the losses incurred by TheKnot in this regard.
3. The customer is entitled to market the goods subject to retention of title in the ordinary
course of business; the customer, however, already now assigns all receivables up to the
respective final invoice sum including value added tax to TheKnot which accrue from the
resale against its customers or third parties – regardless of whether the goods subject to
retention of title were resold before or after processing. Resale in the sense of this
paragraph also includes use of the goods subject to retention of title to fulfil contracts for
work and services. The customer is also entitled to collect this receivable after assignment.
This, however, does not impair the right of TheKnot to collect the receivable itself. TheKnot
undertakes, however, to desist from collecting the receivable as long as the customer fulfils
its payment obligations to TheKnot properly and correctly, especially as long as no petition
to open insolvency proceedings on the assets of the customer has been filed or payments
have not been ceased. Should one of the cases named in sentence 4 arise, TheKnot may
demand that the customer immediately informs TheKnot of the assigned receivables and
their debtors, provides all information necessary for collection, hands over the applicable
documents and informs the customer’s debtors of the assignment.
4. Processing or transformation of the goods subject to retention of title by the customer is
always done for TheKnot as manufacturer without imposing any obligations on TheKnot. If
the goods are processed together with other objects not belonging to TheKnot, TheKnot
acquires co-title to the new object or new objects in the ratio of the value of the goods
subject to retention of title to that of the other objects processed at the time of
processing. The provisions according to points 1 to 3 apply analogously for the object or
objects produced by processing.
5. If the goods subject to retention of title are amalgamated inseparably with objects not
belonging to TheKnot, TheKnot acquires co-title to the new object or new objects in the
ratio of the value of the goods subject to retention of title to that of the other objects
amalgamated at the time of amalgamation. If amalgamation is effected such that the
customer’s object is to be seen as the main object, it is deemed as agreed that the
customer transfers co-title to TheKnot proportionately. The customer safekeeps the accrued
sole or co-title for TheKnot.
6. The customer also assigns TheKnot collaterally the claims arising in its favor vis-à-vis a third
party from the combination of the goods subject to retention of title with a property as
collateral.
7. TheKnot undertakes to release the collateral it is entitled to on demand by the customer
insofar as the realizable value of the collateral exceeds the receivables being secured by
more than 10 percent; the choice of which collateral is to be released resides with TheKnot.
B. Execution of delivery
I. Delivery periods, delivery dates
1. Dates or periods for delivery of goods and services are only binding after written
confirmation by TheKnot. All delivery periods and dates are subject to the provision of
unforeseeable production disturbances and timely delivery of TheKnot with the necessary
primary materials and, insofar as small completion quantities from purchases have been
agreed or are customary in the trade, subject to the provision of deliverability and timely
delivery of TheKnot itself.
2. If the customer does not fulfil its contractual duties, e.g. opening of a letter of credit,
presentation of local or foreign certificates, rendering of advance payment or the like, on
time, TheKnot is entitled to defer the delivery periods and dates reasonably according to
the needs of its production operations.
3. For adherence to delivery periods and deadlines, the time of dispatch ex works/store is
decisive.
4. TheKnot shall not be responsible for delays in deliveries and services due to force majeure
and due to events that significantly complicate delivery for TheKnot or render same
impossible – this includes particularly industrial disputes, official orders, transport delays,
machine breakage and other circumstances for which neither party is responsible, even if
they occur at a supplier or sub-supplier of TheKnot – even if binding periods and dates have
been agreed. These circumstances entitle TheKnot at its free discretion to defer the
delivery or service for the duration of the impediment plus a reasonable start-up time
thereafter or to withdraw from the contract in whole or in part regarding the part not yet
fulfilled. TheKnot may only invoke the aforementioned circumstances if it has informed the
customer immediately of these circumstances.
5. If the impediment in the sense of point 4 lasts longer than 3 months, the customer is
entitled after setting a reasonable period of grace to withdraw from that part of the
contract not yet fulfilled. If the delivery or service period is extended or if TheKnot is
released from its delivery or service obligation, the customer cannot derive any claims for
compensation from this.
6. If the delivery periods are not kept, the customer is only entitled to the rights from § 281
and § 323 of the BGB if it has set TheKnot a reasonable deadline for delivery combined – and
insofar deviating from § 281 and § 323 of the BGB – with the declaration that it shall reject
acceptance of the delivery/service after expiry of the deadline; the right to fulfilment is
precluded after fruitless expiry of the deadline.
7. The customer must send a written reminder when default of delivery begins.
8. TheKnot is entitled at all times to partial delivery of products, work and services in a
reasonable scope.
II. Dimensions, weights, quality
Deviations in dimensions, weights and quality are permissible according to DIN or standard practice.
The weights are determined on the calibrated scales of TheKnot or authorized third parties and are
decisive for invoicing. If individual weighing is not normal practice, the respective total weight of
the shipment shall apply.
III. Dispatch, packaging and passage of risk
1. The delivery is effected ex stock of TheKnot or authorized third party. Same is also the
place of performance. At the request and expense of the customer the goods shall be sent
to another destination (sale to destination). If not otherwise agreed, TheKnot is entitled to
determine the type of shipment (in particular transport company, means of shipment,
packaging) itself. Any resulting costs shall be borne by the customer.
2. The risk passes to the customer on delivery of the goods to the forwarder or carrier, at the
latest, however, on leaving the works or store.
3. At the request of the customer TheKnot shall take out shipping insurance or other suitable
insurance cover at the customer’s expense in order to insure the contractual performance
as far as possible.
IV. Claims upon defects
1. The goods are according to the contract if they at the time of the passing of risk do not
deviate from the agreed specification or only do so inconsiderably. The contractual
conformity and faultlessness of the goods is determined exclusively by the explicit
agreements on quality and quantity of the ordered goods. Liability for a particular purpose
or a particular suitability is only accepted if this has been explicitly agreed; Apart from that
the risk of suitability and use lies solely with the customer. TheKnot is not liable for
deterioration or loss or improper treatment of the goods after the passage of risk.
2. The contents of the agreed specification and any explicitly agreed purpose do not imply a
guarantee; the assumption of a guarantee requires a written agreement.
3. If the delivery or service is defective, TheKnot is entitled at its free discretion to eliminate
the defects or to effect a replacement delivery. TheKnot may refuse cure if it is only
possible with disproportionate costs. If elimination of the defects or the replacement
delivery is delayed for reasons for which TheKnot is responsible or if the elimination of the
defects or replacement delivery fails for good for some other reason, the customer is
entitled to the normal statutory warranty rights. The customer is only entitled to
compensation for damages or reimbursement of expenses in accordance with section C.
4. The customer only has a right to claims for defects if the customer notifies TheKnot in
writing of a defect without delay, at the latest, however, within 5 workdays. Defects that
cannot be detected immediately after the delivery or service in spite of careful inspection
are to be reported to TheKnot immediately after they are discovered, at the latest,
however, one month after delivery. Once an agreed acceptance inspection has been carried
out, it is not possible to claim for defects that could have been established at this
acceptance inspection.
5. In the event of a claim the customer must grant TheKnot the opportunity to inspect the
goods concerned without delay; on request the goods concerned or a sample thereof are to
be made available at the expense of TheKnot. In the case of unjustified claims TheKnot may
charge the customer the freight and handling costs as well as the inspection costs.
6. The limitation period in the case of defective delivery ends – except in the case of intent –
after expiry of one year after delivery. The statutory limitation periods for goods that in
accordance with their normal use were used for a building structure and which caused
defectiveness of such a structure remain unaffected by this. Improvements or replacement
delivery do not mean that the limitation period will start anew.
7. The customer’s recourse claims in accordance/pursuant to § 478 of the BGB against TheKnot
are restricted to the statutory scope of the claims for defects of third parties made against
the customer and require that the customer has in its relationship with TheKnot fulfilled its
obligation to give notice of defects in terms of § 377 of the German Commercial Code
(HGB).
C. General limitations of liability
1. If not regulated otherwise in these terms, TheKnot is liable without restriction:
a. for every intentional or grossly negligent cause of damage by TheKnot, one of its
legal representatives, proxies or vicarious agents;
b. for intentional or negligent harm to life, body or health; and
c. for claims under the product liability law or if TheKnot has maliciously concealed
the defectiveness of an object or has granted an explicit guarantee for the quality
of an object.
2. Apart from that TheKnot is only liable in cases of simple negligence for breach of
elementary contractual duties and restricted to the typically foreseeable loss. Elementary
contractual duties in the sense of this section C are contractual duties whose fulfilment is
the basis for the proper execution of the contract in the first place and on whose fulfilment
the other party to the contract regularly relies and may relay. The parties to the contract
agree that the typically foreseeable loss is limited to a maximum of € 1,000,000.00 for
personal injuries and damage to property and to a maximum of € 70,000.00 for other
pecuniary losses.
3. Further liability of TheKnot for compensation for damages beyond that provided for in the
above points is – regardless of the legal nature of the claim made – precluded.
4. The aforesaid liability regulations also apply to the personal liability of employees,
representatives and agents of TheKnot.
5. The contracting party shall relief TheKnot of any liability resulting from claims filed by third
parties in connection with the nature or quality of the delivery or service rendered by the
contracting party.
D. Miscellaneous
I. Proof of export
If a customer located outside the Federal Republic of Germany (foreign-territory buyer) or its
authorized agent collects goods and transports or ships them to the foreign territory, the customer
must produce the proof of export necessary for tax purposes to TheKnot. If this proof is not
produced, the customer must pay the value added tax on the invoice sum applicable for deliveries
within the Federal Republic of Germany.
II. Secrecy
1. The customer is obligated to treat all not obvious commercial and technical information and
knowledge that becomes known from the business relationship between TheKnot and the
customer as business secret.
2. The customer may only may only advertise our mutual business relationship after receiving
the prior written consent of TheKnot.
III. Netting, rights of retention
The customer may only net with undisputed or legally established claims; it is only entitled to rights
of retention if they are based on the same contractual relationship.
IV. Applicable law/Language of contract
The law of the Federal Republic of Germany shall apply exclusively. The UN Convention on Contracts
for the International Sale of Goods is precluded. The contractual and business language is German.
V. Place of jurisdiction
The exclusive place of jurisdiction is the registered seat of TheKnot. TheKnot is, however, also
entitled to assert claims at the place of general and special jurisdiction of the customer.
VII. Severability clause
Should one or more provisions of these GTS be or become ineffective or unenforceable, this shall
not affect the validity of the remainder of these GTS. The parties undertake to replace ineffective
or unenforceable provisions of these GTS immediately with effective provisions coming as close as
possible to the commercial objective of the ineffective provisions. The provisions according to
sentences 1 and 2 shall apply analogously should there be omissions in these GTS.
General terms of purchase of TheKnot, TheKnot Recycling Consulting, LTP Ltd. and NeaGaia I.K.E.
(for simplification, hereafter called TheKnot)
General terms of purchase for the buying of raw materials, wastes and similar materials (“GTP Raw
Materials”) of TheKnot
A. General provisions
I. Applicability
1. The general terms of purchase for the buying of raw materials, recyclables, wastes and
similar materials (“GTP Raw Materials”) of TheKnot below apply exclusively for the buying
of raw materials, recyclables, wastes and similar materials. Supplier terms that conflict
with or diverge from these GTP Raw Materials only become a component of any contract if
TheKnot has explicitly agreed to this in writing. These GTP Raw Materials also apply even if
TheKnot is aware of supplier terms that conflict with or diverge from these GTP Raw
Materials and nevertheless executes delivery or renders a service to the supplier without
reservation.
2. These GTP Raw Materials only apply to companies in the sense of § 14 of the German Civil
Code (BGB) and to legal entities under public law and special public funds.
3. These GTP Raw Materials apply for the complete future business relationship with the
supplier.
4. Any individual agreements reached with the supplier from case to case (including side
agreements, additions and changes) have priority over these GTP Raw Materials. The
content of such agreements must be set forth in a written contract or in written
confirmation from TheKnot.
II. Conclusion of contract and terms of payment
1. Offers from the supplier are only deemed accepted with an explicit declaration by TheKnot
to this effect.
2. The prices shown in the order or in the purchase contract are binding and apply, if not
agreed otherwise, for delivery “free place of delivery”.
3. Invoicing by the supplier or issuing of credit notes by TheKnot shall be effected on the basis
of the weight received and the estimation of quality by TheKnot or an authorised third party
on acceptance of the goods.
4. Incoming are in principle settled by TheKnot by way of credit notes taking any rejection and
other costs into consideration.
5. In the case of invoicing by the supplier the invoices must correspond to the legal
requirements.
6. All necessary documents (e.g. weighing slip, acceptance report, etc.) needed to check
contractual fulfilment of delivery must be attached to the invoice.
7. Deliveries effected before the agreed delivery dates or delivery periods do not change the
payment dates connected to the originally agreed delivery dates or delivery periods.
8. Payments are effected, save cash payment transactions are concerned, on the 30th or last
day of the month following delivery.
9. The statutory value added tax is to be shown in the respective statutory rate separately in
the invoice or credit note. Exceptions from the obligation to show the value added tax
separately are only possible if the supplier can produce explicit proof that it is not a
company. The supplier indemnifies TheKnot from all claims by third parties asserted against
TheKnot due to false particulars on its capacity as a company.
10. When accounting by way of credit notes the supplier is obligated to prove its capacity as
company with the right to input tax deduction to TheKnot by prior presentation of suitable
certification from the revenue office. Subsequent certification is to be presented annually.
III. Data privacy
The supplier agrees that TheKnot shall collect person-related data by way of presentation of
identification documents for the purposes of invoicing or issuing of credit notes and in the case of
cash payments and store same in accordance with the provisions of the German Federal Data
Protection Act.
B. Execution of delivery
I. Delivery periods, delivery dates
1. The agreed delivery dates and periods are binding.
2. The supplier is obligated to inform TheKnot immediately in writing when circumstances arise
or become foreseeable that can result in the agreed dates and periods not being met.
3. The supplier is to inform TheKnot immediately in writing of any delay in delivery by its
suppliers or subcontractors. Such a case does not justify failure to meet a delivery date or
period.
4. In the event of default of delivery TheKnot is entitled to the statutory rights. In particular
TheKnot is entitled, after fruitless expiry of a reasonable period of grace, to demand
compensation instead of performance and to withdraw from the contract. The supplier is
responsible for a fault of its proxies and its vicarious agents as for its own fault.
5. The supplier must accept suspension against it. Suspensions can be declared by TheKnot in
writing, telephonically or some other suitable way (e.g. by email).
6. If TheKnot is in cases of force majeure, strikes or lockout prevented completely from
performing its contractual obligations or same becomes essentially more difficult, TheKnot
may cancel the contract in whole or in part or demand execution at a later point in time
without the supplier deriving any claims whatsoever against TheKnot from this.
II. Execution of delivery
1. If no other agreement has been reached, TheKnot shall determine the place of delivery
(place of performance). If TheKnot does not explicitly name a place of delivery, the place of
performance is the registered place of business of TheKnot. The supplier needs to obtain a
written confirmation of receipt by TheKnot.
2. If weighing is necessary, the weight determined on the calibrated scales at the place of
delivery shall prevail.
3. The goods are to be delivered in the form customary in trade. Legal regulations, especially
concerning industrial health and safety and environmental protection, must be complied
with. The delivery must correspond to generally accepted technical practice. Several sorts
may not be mixed together.
4. Retention of title in favor of the supplier or a third party is precluded. The supplier is
obligated to hand over and assign the goods to TheKnot free of the rights of third parties and
the own rights of the supplier.
5. The declaration of deliveries in waybills, delivery notes, bills of lading and other delivery
papers must be complete and correspond to the respectively valid regulations. Costs and
losses due to incorrect, incomplete and/or omitted declaration shall be borne by the
supplier. The supplier indemnifies TheKnot from claims of third parties asserted against
TheKnot due to incorrect, incomplete and/or omitted declaration.
6. If the supplier makes declarations on the origin of the goods, it is obligated to enable the
responsible authorities to check the proof of origin as well as to provide the necessary
information and to produce any necessary certifications in this respect. If the declared
origin is not accepted by the responsible authorities due to deficient certification or lack of
the possibility to check the origin, the supplier is obligated to compensate TheKnot for the
loss arising as a result and to indemnify TheKnot from any claims of third parties.
7. The transportation and importation of the goods ordered by TheKnot must be effected in
accordance with the respectively valid legal regulations, in particular the GGVSE (German
regulations on the carriage of dangerous goods by road and rail) and customs regulations. If
the supplier does not fulfil this obligation, TheKnot is entitled to take the necessary
measures at the expense of the supplier, also where transportation on the premises of
TheKnot or the place of delivery is concerned.
8. Persons who work on the premises of TheKnot to fulfil the obligations of the supplier must
follow the instructions of TheKnot and the provisions in the work regulations of TheKnot as
well as the accident prevention, industrial health and safety, environmental protection and
other regulations applicable at TheKnot. Hazardous substances may only be used on the
premises of TheKnot after consultation with TheKnot and must be marked properly.
9. Several sorts may not be mixed together.
III. Despatch, packaging and passage of risk
1. All shipping costs (e.g. packaging, transport, insurance, customs duties and other charges)
shall be borne by the supplier.
2. The supplier shall bear the risk of shipment up to delivery of the goods to TheKnot or to a
third party named by TheKnot at the place of delivery.
IV. Claims for defects
1. TheKnot or the authorized third party is obligated to inspect the delivered goods for defects
within a reasonable period. TheKnot or the authorized third party is solely obligated to
conduct random inspections. If defects are found, the claim is in any event timely if the
supplier receives it within a period of 10 workdays (excluding Saturdays) of delivery to the
place of delivery or in the case of hidden defects of detection by TheKnot – or TheKnot ‘s
customer. In this case the supplier waives the plea of late notification of defects.
2. TheKnot is entitled to the statutory claims for defects and warranty claims in full; in any
event TheKnot is entitled to demand at its discretion elimination of the defects
(improvement) or delivery of goods free of defects from the supplier. The right to
compensation instead of performance remains unaffected by this.
3. TheKnot is entitled, at the expense of the supplier, to eliminate the defects itself or to have
same eliminated by a third party if there is imminent danger or particular urgency exists.
4. If not agreed otherwise, the limitation period for claims for defects is 36 months,
commencing from the date of delivery of the goods.
5. The costs incurred by TheKnot from quality-related claims or claims for other reasons shall
be charged to the supplier as refusal costs; the supplier shall further bear in particular the
demurrage arising from the claim.
V. Product liability – Indemnification
1. If the supplier is responsible for damage caused by a product, it is obligated to indemnify
TheKnot from any claims for damages from third parties insofar as and to the extent that the
cause lies within its sphere of control and organisation and it itself is liable in relation to
third parties.
2. Within the scope of the indemnification obligation in the sense of point 1 the supplier is
obligated to reimburse any expenses in terms of § 683 and § 670 of the BGB arising from or
in connection with measures taken by TheKnot.
C. General limitations of liability
1. If not regulated otherwise in these terms, TheKnot is liable without restriction:
a. for every intentional or grossly negligent cause of damage by TheKnot, one of its
legal representatives, proxies or vicarious agents;
b. for intentional or negligent harm to life, body or health; and
c. for claims under the product liability law or if TheKnot has maliciously concealed the
defectiveness of an object or has granted an explicit guarantee for the quality of an
object.
2. Apart from that TheKnot is only liable in cases of simple negligence for breach of elementary
contractual duties and restricted to the typically foreseeable loss. Elementary contractual
duties in the sense of this section C are contractual duties whose fulfilment is the basis for
the proper execution of the contract in the first place and on whose fulfilment the other
party to the contract regularly relies and may relay. The parties to the contract agree that
the typically foreseeable loss is limited to a maximum of € 1,000,000.00 for personal
injuries and damage to property and to a maximum of € 70,000.00 for other pecuniary
losses.
3. Further liability of TheKnot for compensation for damages beyond that provided for in the
above points is – regardless of the legal nature of the claim made – precluded.
4. The aforesaid liability regulations also apply to the personal liability of employees,
representatives and agents of TheKnot.
5. The contracting party shall relief TheKnot of any liability resulting from claims filed by third
parties in connection with the nature or quality of the delivery or service rendered by the
contracting party.
D. Miscellaneous
I. Secrecy
1. The supplier is obligated to treat all not obvious commercial and technical information and
knowledge that becomes known from the business relationship between TheKnot and the
supplier as business secret.
2. The supplier may only advertise our mutual business relationship after receiving the prior
written consent of TheKnot.
II. Assignment, netting, rights of retention
1. The supplier is only entitled to assign its claims against TheKnot after receiving the prior
written consent of TheKnot.
2. TM Recycling is entitled to netting rights and rights of retention in the scope allowed for in
law.
III. Applicable law/Language of contract
The law of the Federal Republic of Germany shall apply exclusively. The UN Convention on Contracts
for the International Sale of Goods is precluded. The contractual and business language is German.
IV. Place of jurisdiction
The exclusive place of jurisdiction is the registered seat of TheKnot. TheKnot is, however, also
entitled to assert claims at the place of general and special jurisdiction of the customer.
V. Severability clause
Should one or more provisions of these GTP Raw Materials be or become ineffective or
unenforceable, this shall not affect the validity of the remainder of these GTP Raw Materials. The
parties undertake to replace ineffective or unenforceable provisions of these GTP Raw Materials
immediately with effective provisions coming as close as possible to the commercial objective of
the ineffective provisions. The provisions according to sentences 1 and 2 shall apply analogously
should there be omissions in these GTP Raw Materials.
General Terms of Business (GTB) of TheKnot Recycling Consulting
§ 1 When to use
1. These General Terms of Business for Consulting- hereafter referred to as GTB for Consulting – find
usage for all contracts between TheKnot Recycling Consulting and its clients. Different or other
business-, contract- and/or purchase-regulations will not be accepted, if not countersigned and
agreed in written form.
2. In case that the participating parties made an individually contracted agreement, this has first
right before the clauses of this GTB for consulting. These are meant to be active, in case and as far
the individual contract does not state something clearly.
§ 2 Spectrum of TheKnot Recycling Consulting
1. The parties are clear about the fact that TheKnot Recycling Consulting is only supplying a service,
not the production of a product nor a certain result. Furthermore, the parties are clear about the
fact that nothing changes the service-character of the contractual obligations of TheKnot Recycling
Consulting, even if it is mentioned that a part of the service is a written report of all actions and
services and if these have to be handed out to the referring party after a project is finished. Such
written reports, studies etc. are – in case nothing different is strictly mentioned in the contract – no
certified reports, but do only show the timelines, notes and schedules of the referring service.
2. Die TheKnot Recycling Consulting is allowed to use third parties as subcontractors, in case these
are needed. The parties are clear of the fact that TheKnot Recycling Consulting does not offer,
include or owe services as or services like those of auditors, lawyers, tax-advisors, accountants etc.
In case TheKnot Recycling Consulting is requested to include services of such kinds, it acts as
mediator to a company of such kind but without any further responsibilities or liabilities.
3. The parties are clear about the fact that TheKnot Recycling Consulting is not obliged, to check or
countercheck any of these referring data or informations for their correctnes. Just in case TheKnot
Recycling Consulting acknowledges any obvious mistakes in these data, TheKnot Recycling
Consulting will inform about these.
4. The contractor has the right of removal of eventual defects. Any defect has to be reported
immediately. TheKnot Recycling Consulting has to get a chance for rectification..
§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen
Die TheKnot Recycling Consulting must not store any of the notes, data or information etc longer
than three years or not longer than half a year after the request to pick up these from the place of
storage.
§ 4 Duty of participation
1. The client is obliged to help TheKnot Recycling Consulting in all possible ways, to pass over all
information, notes and data etc that are required to reach the goals of the service, and to arrange
an atmosphere, where both parties can achieve the tasks of the contract.
2. The client is obliged to name one person to TheKnot Recycling Consulting, who is authorized, to
supply all necessary information, access and data to reach the tasks.
§ 5 Data protection and privacy policy
1. The client agrees, that for the exchange of data and information between TheKnot Recycling
Consulting, the client and all participating parties, basic and usual computerprograms, apps, e-mails
and phones will be used. TheKnot Recycling Consulting does not have or use any anti-spy-ware etc.
2. TheKnot Recycling Consulting has the right to use, store and process all data of the client and its
members, to process and store these and to share them - in accordance to the contract - with apps
etc. as per their GTB.
3. The client knows that the flow of information could possibly be read by third parties. Gleichwohl
erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per
unverschlüsselter Email einverstanden. Nevertheless, the client agrees on a communication with
computers, phones, programmes and apps of usual standards.
§ 6 Rights on work results
1. All copyrights or rights from any written notes, data and information that had been done by
TheKnot Recycling Consulting within the contracted services belong exclusively to TheKnot Recycling
Consulting.
2. The use, duplication and publiation of those is prohibited or has to be confirmed by TheKnot
Recycling Consulting in written form.
3. The distribution and duplication of these documents of the results of the work of TheKnot
Recycling Consulting to third parties requires a written confirmation of TheKnot Recycling
Consulting.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Der TheKnot Recycling Consulting steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der
Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses
Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter
Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der TheKnot Recycling Consulting unverhältnismäßiger
Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Vergütung
1. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung sowie die
Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als vereinbart.
2. Die TheKnot Recycling Consulting ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des
Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach
Rechnungsstellung fällig.
3. Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 steht der TheKnot Recycling Consulting noch ein
Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten
Aufwendungen und Auslagen zu.
4. Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
5. Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.
6. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
7. Mit Zahlung von Rechnungen der TheKnot Recycling Consulting durch den Auftraggeber oder von
diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen
als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
8. Einwendungen gegen Rechnungen der TheKnot Recycling Consulting sind spätestens innerhalb vier
Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
9. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält die TheKnot Recycling Consulting
einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden
Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
vorzeitig beendet, so hat die TheKnot Recycling Consulting zusätzlich für den Zeitraum von der
Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf
90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit,
einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
§ 9 Verschwiegenheit
TheKnot Recycling Consulting verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit
der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der
Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter
Interessen der TheKnot Recycling Consulting erforderlich ist. Die TheKnot Recycling Consulting ist
auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den
Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung
verpflichtet ist.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.
§ 10 Haftung
Die Haftung der TheKnot Recycling Consulting für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen,
soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt; sie ist im Falle von
Fahrlässigkeit der Höhe nach auf EUR 250.000,00 je Schadensfall begrenzt. Die TheKnot Recycling
Consulting haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog.
Kardinalpflichten); bei letzteren ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe
nach begrenzt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen
Schäden. Die TheKnot Recycling Consulting haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen
Gewinn bei dem Auftraggeber. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des
Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart.
§ 11 Verjährung
Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die
TheKnot Recycling Consulting verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der TheKnot Recycling Consulting Vorsatz zur Last fällt.
§12 Kündigung des Vertragsverhältnisses
Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer
Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
§ 13 Beendigung des Auftrags
Der der TheKnot Recycling Consulting erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten
Dienstleistungen beendet. Teilt die TheKnot Recycling Consulting dem Auftraggeber schriftlich die
vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die
Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier
Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der TheKnot Recycling Consulting schriftlich die
Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden
Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist der Sitz der TheKnot Recycling Consulting. Diese kann den Auftraggeber jedoch
auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann
verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Klausel möglichst nahe kommt.
Stand: April 2019